Luftreinhaltung

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Das Landesumweltamt hatte im Jahr 2012 an der Kölner Straße in Selbeck Messungen der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid durchgeführt. Dabei wurde der zulässige Grenzwert für das Jahresmittel überschritten. 2014 sind die Werte zwar etwas zurückgegangen, aber dennoch waren die Werte nach wie vor zu hoch. Auf Grund dieser Überschreitung war die Stadt Mülheim verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die Stellungnahme des Umweltamtes zu dieser Problematik (siehe Anlage 2) wurde in der Bezirksvertretung (siehe Anlage 1: Protokoll BV 3, Seite 15 u. 16) besprochen und angeregt, Lösungsansätze mit dem Selbecker Bürgerverein zu erörtern. Bereits 2013 hatte die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die Maßnahmen  zur Senkung der Stickstoffdioxidbelastung an der Kölner Str. ermitteln sollte. Die Studie wurde am 11. Mai 2015  in der Bezirksvertretung  (BV 3) und am 19. Mai 2015 im Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellt. Seitens der Stadtverwaltung wurde in den Gremien auch ausdrücklich auf die rechtlichen Verpflichtungen hingewiesen. Mögliche Maßnahmen soltlen mit den vorgesetzten Behörden und den Bürgerinnnen und Bürgern vor Ort diskutiert diskutiert werden. Die Stadtverwaltung favorisierte als ersten Schritt die Einführung von Tempo 30 im Ortsbereich Selbeck. 
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass bereits diese Tempobeschränkung zu dem gewünschten Erfolg geführt hat: Die Jahresmittelwerte sind kontinuierlich gesunken und liegen nun unter dem zulässigen Grenzwert. Die Maßnahme hat darüber hinaus zu einer Reduzierung der Lärmbelastung geführt, das Überqueren der Straße für Fußgänger und das Einbiegen von Fahrzeugen und Fahrrädern in die Kölner Str. sehr viel sicherer gemacht. Insoweit setzt sich der SBV dafür ein, dass die Tempo 30 Regelung dauerhaft Bestand hat.

Anlagen:

Anlage 1: pdfProtokoll Sitzung BV3 v. 14.3.14.pdf

Anlage 2: pdfStellungnahme_Umweltamt v. 6.3.14.pdf