Bebauungsplan "Kölner Str. / Stooter Str. - I 25"

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Über den 1. Entwurf des o. g. Bebauungsplan hat die Verwaltung der Stadt Mülheim 2017  im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anwohner, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange informiert. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind von der Verwaltung bewertet und teilweise in den nun vorliegenden überarbeiteten Planentwurf eingearbeitet worden (siehe Anlagen). Wie aus dem Bericht der WAZ vom 16. Juni 2020 zu entnehmen ist, sind die Pläne nun letztmals öffentlich ausgelegt und können im Planungsamt, 19. Etage im Technischen Rathaus bis zum 10. Juli eingesehen werden. Auch in diesem Stadium können noch Stellungnahmen zu dem Planungsentwurf abgegeben werden.

Der südliche Bereich des Plangebietes (Gelände der Gärtnerei Rumbaum) soll in Abstimmung mit dem Eigentümer durch einen Bauträger entwickelt werden. Die wesentlichen Vorgaben des 2. Entwurfes werden im Folgenden dargestellt. Weitergehende Informationen können den Anlagen entnommen werden:

  • Zwischen dem sich südlich der Grundstücksgrenze anschließenden Waldstreifen und der überbaubaren Fläche ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
  • Die sich nördlich anschließende landwirtschaftlich genutzte Fläche (Flurstück 502) ist durch eine 8 m breite Obstwiese (M1) von den überbaubaren Flächen zu trennen.
  • Gegenüber dem Einleitungsbeschluss (1. Entwurf: ca. 50 Wohneinheiten) hat sich die Anzahl der Wohneinheiten (WE) auf ca. 40 WE reduziert.
  • Entlang der Kölner Str. ist weiterhin eine ca. 45 m lange Reihenhausbebauung vorgesehen (als Lärmschutzwall).
  • Für alle Häuser gilt eine maximal zulässige GRZ (Grundflächenzahl) von 0.4, d. h. 40 % der Grundstücksfläche darf überbaut werden. Alle Häuser liegen im Allgemeinen Wohngebiet (WA).
  • Je Wohngebäude sind maximal 2 Wohnungen zulässig. Zudem wurde eine maximal zulässige Höhe festgelegt um eine Überdimensionierung der Neubauten zu verhindern.
  • Die Reihenhäuser (H) entlang der Kölner Str. und die Einzel- und Doppelhäuser (ED) an der südl. Grundstücksgrenze erhalten ein Satteldach (SD) mit gleicher Dachneigung  und First- und Traufhöhe. Für alle anderen Hausgruppen (DH) und Doppelhäuser (D) gibt es hinsichtlich der Dachform keine Vorgaben.
  • Die Flachdächer von Garagen und Carports sind zu begrünen.
  • Pro Wohneinheit ist ein Stellplatz vorgesehen. Darüberhinaus gibt es Gemeinschaftsstellplätze für die Reihenhäuser und Besucherstellplätze.
  • Die Vorgärten sind gärtnerisch zu gestalten, Stein- und Schotterflächen sind unzulässig (Ausnahme: Garagenzufahrten und Hauszuwegungen).
  • Um den Verkehrsfluss auf der Kölner Str. stadtauswärts nicht zu behindern, wird eine zusätzliche Linksabiegerspur eingerichtet. Südlich davon wird durch die Anlage einer Verkehrsinsel eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer geschaffen.
  • Die interne Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit Müllsammelplätzen (M) und drei nach Norden abgehenden privaten Stichstraßen.
  • Für die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (KWK) ist eine entsprechende Fläche ausgewiesen.
  • Zur Aufnahme des Niederschlagswassers sind im südöstlichen Bereich Mulden und Gräben anzulegen. Die Entwässerung erfolgt anschließend in den Wirtzbach.
  • In der südwestlichen Ecke ist eine 3 m bzw. 2 m hohe Lärmschutzwand zu errichten.
  • Im östlichen Bereich ist neben einer Wiese (M2) ein 15 m breiter Waldstreifen (M3) und eine Strauchpflanzung (M4) anzulegen.

Anlagen:

pdfAnlage zum Bebau.-Plan Kölner Str._Stooter Str..pdf

pdfBebauungsplan Kölner Str. _ Stooter Str - Planentwurf.pdf

pdfBebauungsplan Kölner Str. _ Stooter Str. - Darlegungstext.pdf

pdfBebauungsplan Kölner Str. _ Stooter Str. Klimaschutz.pdf

pdfBebauungsplan Kölner Str. _Stooter Str. - Umweltbericht.pdf

pdfBebauungsplan Kölner Str._Stooter Str. - Planausschnitt.pdf