Bebauungsplan am Hantenweg auf der Zielgraden

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Der überarbeitete Bebauungsplan "Hantenweg - I 27" ist bereits in der Bezirksvertretung BV 3  erörtert worden und wird nun dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Gegenüber dem Ursprungsentwurf sind im wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen worden:

  • Die Anzahl der Wohngebäude ist von 8 auf 7 reduziert worden.
  • Die Anordnung der Häuser auf der Fläche ist verändert worden.
  • Es ist eine Grundflächenzahl von 0,3 festgelegt worden, das heißt maximal 30 % der Grundstücksfläche darf überbaut werden.
  • die maximale Bauhöhe ist beschränkt worden in Anpassung an die vorhandene Bebauung (max. 1 Vollgeschoss bei Dachneigung, 1 Vollgeschoss + 0,75 Vollgeschoss bei Flachdach).

Hinsichtlich der Entwässerung ist geplant, das Schmutzwasser und Regenwasser von ca. 300 qm Straßenfläche über einen Stichkanal in das städtische Kanalsystem  und  das Niederschlagswasser über einen neu anzulegenden Rigolenkörper in den Wirtzbach einzuleiten. Ein Regenrückhaltebecken ist nicht geplant. 

Seitens der Anwohner bestehen große Bedenken hinsichtlich dieses Entwässerungskonzeptes für das Oberflächenwasser. Es ist im Bereich des Hantenweges in der Vergangenheit und zuletzt in diesem Sommer mehrfach zu großflächigen Überschwemmungen und Kellerüberflutungen gekommen. Da in Zukunft mit weiteren Starkregenereignissen zu rechnen ist, würde eine weitere Versiegelung der Flächen durch die neue Wohnbebauung die Situation ohne zusätzliche Maßnahmen (z. B. Rückhaltebecken oder Stauraumkanal) sowohl für die neuen Häuser als auch für die Bestandsbebauung drastisch verschärfen. Dies wurde bei einem Ortstermin am 21.9.21 Vertretern der CDU und des Planungsausschusses deutlich veranschaulicht. Kritik gab es auch im Hinblick auf die geplante neue Anordung der Häuser, die dann teilweise deutlich näher an die vorhandene Bestandsbebauung gerückt würden. 
Desweiteren wurden die Beeinträchtigungen durch den zu erwartenden Baustellenverkehr angesprochen, der komplett über den als Spielstraße ausgewiesenen Hantenweg erfolgt. Eine Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme möglicher Straßenschäden durch den Investor ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Dies soll im Rahmen einer vertraglichen Regelung (Erschließungsvertrag) zwischen Stadt und Investor erfolgen.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan können den Anlagen entnommen werden oder auf der Internetseite der Stadt Mülheim eingesehen werden.

Der Planungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung Anfang Februar 2022 "grünes Licht" für die Wohnbebauung am Hantenweg gegeben. Änderungen gegenüber den im September vorgestellten Planungen hat es nicht gegeben, da die Bedenken der Anwohner seitens der Gutachter nicht geteilt wurden.  Die Pläne und Anlagen werden in der Zeit vom 1.3.2022 bis 1.4.2022 beim Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. OG - linke Flurseite, öffentlich ausgelegt, um den Bürgern letztmalig Gelegenheit zu geben, nochmal Stellung zu beziehen. Weitere Informationen können dem Bericht der WAZ vom 7.2.2022 entnommen werden.

Anlagen:

pdfAnlage_4_TF (Textliche Festlegungen)

pdfAnlage_5_BEGR_UB (Begründung zum Bebauungsplan)

pdfAnlage_6_Klima (Checkliste Klimaschutz)

pdfAnlage_7_Urkunde (Zeichnerische Darstellung)

pdfAnlage_8_Legende (Zeichenerklärung)