Der 2013 unter der Federführung des Amtes für Umweltschutz erstellte Lärmaktionsplan ist in der Zwischenzeit fortgeschrieben worden und liegt nun als Entwurf vor. Die bis dato eingetetretenen Veränderungen des durch unterschiedliche Quellen (Straße, Schiene, Flugverkehr, Industrieanlagen) verursachten Umgebungslärms sind darin berücksichtigt und analysiert worden (siehe WAZ-Beitrag vom 1.8.2022).
Das Landesumweltamt hatte im Jahr 2012 an der Kölner Straße in Selbeck Messungen der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid durchgeführt. Dabei wurde der zulässige Grenzwert für das Jahresmittel überschritten. 2014 sind die Werte zwar etwas zurückgegangen, aber dennoch waren die Werte nach wie vor zu hoch. Auf Grund dieser Überschreitung war die Stadt Mülheim verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Der vom Umweltamt erstellte Lärmaktionsplan ( siehe auf der Stadtseite unter Anlagen: Lärmaktionsplan) liegt seit Oktober 2013 vor. Auf Grund einer 2002 von der EU erlassenen Umgebungslärmrichtlinie sind die Gemeinden verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan vorzulegen. Eine zusammenfassende Darstellung der Inhalte des Lärmaktionsplanes kann dem anliegenden Beitrag der WAZ vom 3.11.2013 (Anlage 1) entnommen werden. Doch welche Ergebnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen ergeben sich konkret für den Ortsteil Selbeck: